Beherbergungssteuer
Ab dem 01.01.2026 wurde für alle Unterkünfte im Stadtgebiet Wunstorf eine Beherbergungssteuer eingeführt. Ab dem 01.04.2026 wird in Neustadt a. Rbge. ebenfalls eine Beherbergungssteuer für das Stadtgebiet eingeführt.
Bei der Beherbergungssteuer handelt es sich um eine örtliche, indirekte Aufwandsteuer, die auf das Beherbergungsentgelt erhoben wird. Hotels, Ferienwohnungen, Pensionen und alle weiteren Beherbergungsbetriebe im Stadtgebiet Wunstorf sind verpflichtet, ab diesem Zeitpunkt 4 % des Beherbergungsentgelts (Nettobetrag) an die jeweilige Stadt abzuführen.
Die wichtigsten Fragen werden von den jeweiligen Städten auf den Internetseiten beantwortet: